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   BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19   

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BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19 (https://dejure.org/2021,18752)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19 (https://dejure.org/2021,18752)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 2021 - 1 BvR 2731/19 (https://dejure.org/2021,18752)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend eine Vorlagepflicht des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 134 FGO, § 4 Nr 20 Buchst a UStG
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der auf eine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Anregung einer Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV im fachgerichtlichen Verfahren - zudem Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage gem §§ 578, 579 ZPO, § ...

  • Wolters Kluwer

    Subsidiarität einer auf eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde; Unterbliebene Anregung einer Vorlage gem Art. 267 Abs. 3 AEUV im fachgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der auf eine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Anregung einer Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV im fachgerichtlichen Verfahren - zudem Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage gem §§ 578, 579 ZPO, § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität einer auf eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde; Unterbliebene Anregung einer Vorlage gem Art. 267 Abs. 3 AEUV im fachgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Subsidiarität einer auf eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde; Unterbliebene Anregung einer Vorlage gem Art. 267 Abs. 3 AEUV im fachgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der auf eine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Anregung einer Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV im fachgerichtlichen Verfahren - zudem Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage gem §§ 578, 579 ZPO, § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verletzte Vorlagepflicht an den EuGH: Nichtigkeitsklage statt Verfassungsbeschwerde

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 20 Buchst a
    Dirigent, Umsatzsteuer, Steuerfreiheit, Steuerbefreiung, Gleichbehandlung, Verfassung, Gleichheit, Steuererleichterung, Künstler, Orchester

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 07.02.2018 - XI K 1/17

    Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist ein Gericht insbesondere auch dann im Sinne von § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn es willkürlich seine Vorlagepflicht an den Gerichtshof der Europäischen Union verletzt (vgl. BFHE 260, 410 ; BFHE 254, 481 ; Beschluss vom 4. September 2009 - IV K 1/09 -, Rn. 3 f.).

    Der Europäische Gerichtshof ist für die Auslegung des Unionsrechts in Fragen der Umsatzsteuer gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 75, 223 ; BFHE 260, 410 ).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19
    Der Grundsatz der Subsidiarität gebietet, dass Beschwerdeführende im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ; 142, 268 ).

    Dies gilt insbesondere bei der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensgrundrechten wie Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 112, 50 ).

  • BVerfG, 22.01.1992 - 2 BvR 40/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Nichtigkeitsklage als Teil der

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19
    b) Wird eine Verfassungsbeschwerde auf die Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gestützt, so gehört aber auch die Wiederaufnahme des Verfahrens mit Hilfe einer Nichtigkeitsklage, soweit sie statthaft ist, zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 1992 - 2 BvR 40/92 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 -, Rn. 6).

    Dem steht nicht entgegen, dass es sich dabei um einen außerordentlichen Rechtsbehelf handelt (vgl. BVerfGE 34, 204; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 1992 - 2 BvR 40/92 -, Rn. 3).

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19
    Der Grundsatz der Subsidiarität gebietet, dass Beschwerdeführende im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ; 142, 268 ).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19
    Diese Möglichkeit, die geltend gemachte Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter zu verhindern, ist wahrzunehmen, um dem Grundsatz der Subsidiarität zu genügen (vgl. BVerfGK 13, 303 ).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19
    Der Grundsatz der Subsidiarität gebietet, dass Beschwerdeführende im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ; 142, 268 ).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19
    a) Dazu gehört zunächst, dass Beschwerdeführende bereits im Ausgangsverfahren die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens anregen müssen, auch wenn die Beteiligten des Ausgangsverfahrens dies nicht formell beantragen können (vgl. BVerfGE 73, 339 ).
  • BFH, 13.07.2016 - VIII K 1/16

    Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist ein Gericht insbesondere auch dann im Sinne von § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn es willkürlich seine Vorlagepflicht an den Gerichtshof der Europäischen Union verletzt (vgl. BFHE 260, 410 ; BFHE 254, 481 ; Beschluss vom 4. September 2009 - IV K 1/09 -, Rn. 3 f.).
  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvR 335/72

    Rechtswegerschöpfung im Schiedsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19
    Dem steht nicht entgegen, dass es sich dabei um einen außerordentlichen Rechtsbehelf handelt (vgl. BVerfGE 34, 204; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 1992 - 2 BvR 40/92 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19
    Danach müssen Beschwerdeführende die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den sie sich in ihren Grundrechten verletzt sehen, zunächst mit den ihnen durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 73, 322 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 304/01

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Rüge der Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S

  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

  • BFH, 04.09.2009 - IV K 1/09

    Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Nichtvorlage an den EuGH

  • BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung des

    dd) Besteht aber keine Rügeobliegenheit, so kann der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde weder der Verzicht auf mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren noch die unterbliebene Erhebung einer Nichtigkeitsklage gemäß § 578, § 579 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit § 134 FGO entgegengehalten werden (dies offenlassend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2021 - 1 BvR 2731/19 -, Rn. 7).
  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 24/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    Zu einem Ausschluss der Nichtigkeitsklage als einen außerordentlichen Rechtsbehelf (BVerfG 27. April 2021 - 1 BvR 2731/19 - Rn. 4) im arbeitsgerichtlichen Verfahren führt er jedoch nicht.
  • BGH, 16.11.2023 - RiSt 1/21

    Verwerfung der Anträge auf Tatbestandsberichtigung und Ergänzung des Urteils als

    Der Verweis in § 63 Abs. 1 DRiG, § 3 BDG auf die sinngemäße Geltung der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung in Disziplinarverfahren erlaubt eine entsprechende Anwendung des § 144 Abs. 1 VwGO allerdings auch hier, weil die Nichtigkeitsklage außerordentlicher Rechtsbehelf zur Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2021 - 1 BvR 2731/19, juris Rn. 4 f.).
  • BFH, 14.11.2023 - IX K 2/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 10.10.2023 IX K 1/21 -

    und vom 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19, Rz 2 f.; vgl. auch Hummel, UR 2021, 736, 737).
  • BGH, 22.06.2022 - RiZ 2/16

    Besorgnis der Befangenheit der Richter; Zulassung der Tatbestandsberichtigung mit

    Der Verweis in § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG auf die sinngemäße Geltung der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung in Prüfungsverfahren erlaubt eine entsprechende Anwendung des § 144 Abs. 1 VwGO allerdings auch hier, weil die Nichtigkeitsklage außerordentlicher Rechtsbehelf zur Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2021 - 1 BvR 2731/19, juris Rn. 4 f.).
  • BFH, 10.10.2023 - IX K 1/21

    Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht

    und vom 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19, Rz 2 f.; vgl. auch Hummel, UR 2021, 736, 737).
  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 79/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    Zu einem Ausschluss der Nichtigkeitsklage als einen außerordentlichen Rechtsbehelf (BVerfG 27. April 2021 - 1 BvR 2731/19 - Rn. 4) im arbeitsgerichtlichen Verfahren führt er jedoch nicht.
  • BFH, 20.06.2023 - VII K 1/22

    Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch

    und vom 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19, Rz 5).
  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 78/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    Zu einem Ausschluss der Nichtigkeitsklage als einen außerordentlichen Rechtsbehelf (BVerfG 27. April 2021 - 1 BvR 2731/19 - Rn. 4) im arbeitsgerichtlichen Verfahren führt er jedoch nicht.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 9/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Behandlung eines datenschutzrechtlichen

    d) Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Anspruchs auf den gesetzlichen Richter aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen Unterlassens einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV rügt, ergibt sich aus der Beschwerdebegründung nicht, dass er eine solche Vorlage angeregt oder sein Vorbringen bei rechtlicher Prüfung durch das Fachgericht eine Vorlage als naheliegend erscheinen ließ (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 17. Februar 2011 - 1 BvR 3050/10, juris, Rn. 9, vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09, BVerfGE 129, 78 = juris, Rn. 65, und vom 27. April 2021 - 1 BvR 2731/19, juris, Rn. 3).
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